Die auf dieser Website veröffentlichten E-Mail-Adressen dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung durch Programme zur E-Mail-Erfassung oder andere technische Vorrichtungen gesammelt werden. Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen dieses Verbot gemäß dem Gesetz zur Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzen sowie zum Schutz von Informationen strafrechtlich verfolgt werden kann.
※ Gesetz zur Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzen sowie zum Schutz von Informationen
* Artikel 50-2 (Verbot der unbefugten Sammlung von E-Mail-Adressen)
- Niemand darf E-Mail-Adressen von einer Internetseite sammeln, auf der ausdrücklich auf das Verbot der Sammlung hingewiesen wird, und zwar mittels automatisierter Programme oder anderer technischer Vorrichtungen.
- Niemand darf E-Mail-Adressen, die unter Verstoß gegen Absatz 1 gesammelt wurden, verkaufen oder verbreiten.
- Niemand darf E-Mail-Adressen, deren Sammlung, Verkauf oder Verbreitung gemäß den Absätzen 1 und 2 verboten ist, zur Informationsübertragung verwenden, wenn bekannt ist, dass diese Adressen unrechtmäßig erlangt wurden.
* Artikel 74 (Strafbestimmungen)
Personen, die unter eine der folgenden Kategorien fallen, können mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Millionen koreanischen Won (KRW 10.000.000) belegt werden:
- Wer gegen Artikel 8 Absatz 4 verstößt, indem er Waren ohne ordnungsgemäße Kennzeichnung ausstellt, verkauft oder zum Verkauf anbietet.
- Wer gegen Artikel 44-7 Absatz 1 Nummer 1 verstößt, indem er obszöne Symbole, Texte, Klänge, Bilder oder Videos verbreitet, verkauft, vermietet oder öffentlich zeigt.
- Wer gegen Artikel 44-7 Absatz 1 Nummer 3 verstößt, indem er wiederholt Symbole, Texte, Klänge, Bilder oder Videos versendet, die Angst oder Unruhe beim Empfänger auslösen.
- Wer gegen Artikel 50-2 verstößt, indem er E-Mail-Adressen sammelt, verkauft, verbreitet oder zur Informationsübertragung nutzt.
- Wer gegen Artikel 50 Absatz 6 verstößt, indem er unbefugte technische Maßnahmen ergreift.
- Wer gegen Artikel 50-8 verstößt, indem er Werbeinformationen ohne Zustimmung versendet.
- Wer gegen Artikel 53 Absatz 4 verstößt, indem er Änderungen der Registrierungsdaten oder die Übertragung, Übernahme, Fusion oder Vererbung eines Unternehmens nicht meldet.